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Der Versailler Friedensvertrag ließ beim Einsatz der veralteten
Linienschiffe Neubauten, und zwar nur solche bis zu 10000 ts (Washington)
sowie von Kreuzern bis zu 6000 ts zu. Schon vorher waren zwei Panzerschiffe
(Deutschland und Admiral Scheer) in Bau gegeben. Das erste lief
1931, das zweite am 1. April 1933 und ein drittes schließlich
am 30. Juni 1934 (Graf Spee) vom Stapel. Alle drei entsprachen aber
nicht genau der Größe und Bewaffnung der Bestimmungen
von Versailles: Beide Schiffe mußten am Ende mit 11700 ts
bei maximal 15 900 ts vermessen werden. An Schwerer Artillerie führten
sie 6 : 28-cm-Kanonen in je zwei Drillingstürmen. Die Geschwindigkeit
lag bei max. 28,3 kn. Damit waren nur drei der sechs erlaubten Linienschiffe
ersetzt, und die Überlegungen in der Marineleitung gingen weiter:
So gut gelungen die Panzerschiffe auch waren, die mit ihrem Kaliber
jedem schnelleren Schiff - bis auf drei britischen Schlachtkreuzer
- überlegen und schneller waren als alle artilleristisch überlegenen
Gegner, so sehr lagen aber ihre Schwächen in ihrem geringen
Panzerschutz. Die Vorteile der Panzerschiffe, zu denen noch ihr
großer Aktionsradius hinzutrat, zwangen mögliche Gegner,vor
allem die französische Marine, dazu, schnellstens überlegene
schnelle Schlachtschiffe in Auftrag zu geben, deren wichtigste Angaben
bereits annähernd bekannt waren, nämlich 26 500 ts, 30
kn, 8 : 33-cm-Geschütze in Vierlingstürmen, starke Panzerung
und großer Aktionsradius.
Am 16. März 1935 löste sich die Reichsregierung plötzlich,
einseitig und ohne Vorankündigung von den militärischen
Bestimmungen des Versailler Vertrages. Die Regierungen der ehemaligen
Feindmächte protestierten zwar energisch, sie vermieden aber
weitere Schritte. Die britische Regierung fragte vielmehr in Berlin
an, ob die Deutschen weiterhin bereit seien, frühere unverbindlich
geführte Gespräche über eventuelle gegenseitige Marinerüstungsfragen
fortzuführen. Hitler ließ zustimmen, und so wurde in
den folgenden Monaten besprochen, wie Deutschlands Marine aus den
harten Versailler Bedingungen entlassen, dafür aber ein zahlenmäßig
vernünftiges Verhältnis zwischen den beiden Marinen hergestellt
werden könne. Der deutsche Verhandlungsführer war Botschafter
v. Ribbentrop, der Marineberater Konteradmiral Schuster. Hitler
hatte als Marschrichtung mitgegeben, ein zahlenmäßiges
Verhältnis von 100: 35 bei den einzelnen Schiffstypen, Schlachtschiffe,
Schwere Kreuzer, Leichte Kreuzer, Zerstörer, festzulegen und
eine Höchstgrenze von 35 000 ts je Schiff nicht zu überschreiten.
Die Verhandlungskommissionen einigen sich in einem Vierteljahr
auf diese Grundsätze, so daß das deutschenglische Flottenabkommen
am 18. Juni 1935 unterzeichnet werden konnte. Damit war Deutschland
berechtigt, Schlachtschiffe zu bauen die erheblich größer
und besser armiert waren als die Panzerschiffe.
Admiral Raeder hatte schon vor langer Zeit Überlegungen anstellen
lassen, welches Kaliber und in welcher Aufstellung die Hauptbewaffnung
am zweckmäßigsten für einen größeren
Neubau gewählt werden solle. Zum Kaliber: Das 28-cm-Geschütz
hat sich bei den alten Linienschiffen und bis zur Nassau-Klasse
bewährt, gleichaltrige ausländische Schiffe waren aber
zu größerem Kaliber übergegangen. In der deutschen
Marine erhöhte man später, von der Ostfriesland-Klasse
ab (Stapelläufe 1909/10) auf 30,5 cm und erst bei den beiden
letzten noch im Krieg fertiggewordenen Schlachtschiffen auf 38 cm.
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (ObdM) beschäftigte
sich in einem nur an die sechs wichtigsten Flaggoffiziere verteilten
Schreiben eingehend mit der Frage, welches Kaliber bei den neuen
Schlachtschiffen D und E gewählt werden solle. Es war wünschenswert,
bei dem neuen Schlachtschiff-Typ auch ein gegenüber der Panzerschiffsbewaffnung
erheblich größeres Geschütz als Hauptwaffe einzubauen,
etwa das 38-cm-Geschütz der Bayern und Baden. Der große
Nachteil war aber, daß diese Geschütze noch am Beginn
ihrer Entwicklung standen, und daß die Gneisenau und Scharnhorst
erst etwa anderthalb Jahre später in Dienst gestellt werden
können, falls das 38-cm- Geschütz ausgewählt würde.
Die 28-cm-Kanonen dagegen waren bereits vorhanden, und ihre Fertigstellung
bestimmte somit nicht das Bautempo.
Der ObdM stellte in seinem o. a. Schreiben vom 16. August 1935
fest: »Die Aufstellung von vier Doppeltürmen schwersten
Kalibers bleibt die erstrebenswerte Armierung.« Diese reine
Mittschiffaufstellung des Hauptkalibers in Doppeltürmen wurde
bei den letzten sechs Linienschiffen und
den beiden neuesten Schlachtkreuzern der Kaiserlichen Marine gewählt,
und sie sollte auch später für die beiden neuen Schlachtschiffe
(F und G) verwendet werden. Der Doppelturm mit jeweils zwei Abschüssen
und dementsprechend auch nur zwei Aufschlägen in Form von Wassersäulen,
ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend zur Beobachtung
der Treffer- oder Einschlaglage am Ziel, wofür mindestens drei
Einschläge wünschenswert sind.
Überlegungen über Erfahrungen mit den Türmen der
Panzerschiffe sowie sonstige Gegebenheiten, wie Platz und Gewicht
für die Panzerung und die Maschinenanlage und der Zwang möglichst
frühzeitiger Fertigstellung der beiden Schlachtschiffe, ergaben
als Resultat den Einbau von drei 28-cm-Drillingstürmen. Der
ObdM entscheidet gleichzeitig, daß schiffbaulich die Möglichkeit
vorbehalten sein sollte, diese Türme später durch drei
38-cm-Doppeltürme des gleichen Typs zu ersetzen, wie er für
die nächsten Schlachtschiffe vorgesehen war (Bismarck und Tirpitz).
Die Dauer der Umarmierung wurde auf 12 bis 15 Monate veranschlagt.
Bereits am 14.02.1934 waren die beiden Panzerschiffe D und E auf
Kiel gelegt worden. Das neue Abkommen zwischen Deutschland und England
hatte nun aber die Voraussetzungen zum Bau der Schlachtschiffe frei
gemacht. Daruafhin wurden die Arbeiten eingestellt und das bereits
verbaute Material wieder abgebrochen. Die Bauverträge mit den
Werften blieben bestehen, wurden nunmehr vom Bauauftrag "Panzerschiff"
in "Schlachtschiff" umbenannt und die Neuplanungen für
die Schiffe begannen.
Nach dem Abschluss der Neuplanung für die Schiffe erfolgte
im März 1935 die erneute Kiellegung des Schlachtschiffes "E"
bei den Deutschen Werken in Kiel fand statt (die offizielle Kiellegung
erfolgte am 06.05.1935). Bereits nach Kiellegung traf das erste
Baubelehrungspersonal ein, vor allem Pumpenmeister, Zimmermeister
und Maschinenpersonal, um das Schiff kennen zu lernen. Je nach Bauphase
kam weiteres Personal hinzu, zum Teil wurde auch Personal zu den
am Bau beteiligten Firmen geschickt, um dort bereits in der Montage
befindliche Schiffselemente kennen zu lernen. Somit war bereits
vor dem Eintreffen der eigentlichen Besatzung und noch vor dem Stapellauf
ein fachkompetenter Personalstamm vorhanden, der die Neuankömmlinge
einweisen konnte.
Am 08.12.1936 erfolgte der Stapellauf auf der Werft der Deutschen
Werke in Kiel. Die Taufrede hielt Freiherr von Fritsch mit den Worten:
" Der erste im Angriff, der letzte der von der Verfolgung ablässt
- sei tapfer. treu und glücklich - und ehre damit den großen
Soldaten, den Generalfeldmarschall Neithardt von Gneisenau, dessen
Namen du tragen wirst!" Die Taufe selber wurde von der Witwe
des KzS Maerker, der 1914, auf den Tag genau 22 Jahre vorher, mit
seinem Schiff gleichen Namens bei den Falklandinseln im Gefecht
mit überlegenen britischen Streitkräften untergegangen
war. Dabei verlief der Stapellauf nicht wie geplant - das Abbremsen
des schweren Schiffskörpers schlug fehl und die Gneisenau rammte
die gegenüberliegende Kaimauer. Das Schiff erlitt dabei keinen
größeren Schaden, lediglich die Kaimauer wurde um 4 Meter
eingedrückt. Danach Verholte die Gneisenau an den Ausrüstungskai
für weitere Werftarbeiten.
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